Treten Sie ein! Informationen zur Taufe und zum Wiedereintritt in die evangelische Kirche
Taufe
Was muss ich tun, wenn ich mein Kind taufen lassen möchte?
– Bei der Geburt eines Kindes bekommen Sie (in der Regel) eine Bescheinigung für religiöse Zwecke vom Standesamt. Mit dieser Bescheinigung wenden Sie sich an Ihr Pfarramt und vereinbaren einen Besuch des Pfarrers, mit dem alle weiteren Fragen besprochen werden.
Wie ist es mit den Paten?
– Für eine Kindestaufe werden in der Regel 2 Paten gesucht, die einer christlichen Kirche angehören. (vorzugsweise der evangelischen, aber auch katholische Paten sind möglich) Die Paten haben die Aufgabe, das Kind aus ihrer Sicht mit der christlichen Botschaft in Beziehung zu bringen und in besonderer Weise für es da zu sein. Wenn nur ein Pate gefunden wird, kann das Kind trotzdem getauft werden. (Selbst wenn kein Pate gefunden wird, kann das Kind trotzdem getauft werden.) Pate kann nicht werden, wer keiner Kirche angehört.
Was sind Taufzeugen?
– Taufzeugen sind alle Menschen, die beim Taufgeschehen dabei sind. Es ist möglich, einzelne Taufzeugen besonders hervorzuheben.
Wie ist es, wenn ich mich als Erwachsener taufen lassen möchte?
– Rufen Sie im Pfarramt an und vereinbaren Sie einen Besuch Ihres Pfarrers. Man kann sich in jedem Alter taufen lassen. Einzige Voraussetzung ist, dass man es wirklich will. Um genauer zu wissen, was durch die Taufe geschieht und um Fragen des Glaubens ins Gespräch zu bringen, wird eine Folge von Taufgesprächen mit dem Pfarrer vereinbart.
Was geschieht in der Taufe?
– Durch die Taufe werden Sie aufgenommen in die Gemeinschaft ihrer Ortsgemeinde und der weltweiten Christenheit. Durch die Taufe wird neues, unvergängliches Leben geschenkt. Es wird um Bewahrung für den getauften Menschen gebeten. Sein Leben wird Gott anbefohlen, dass er ihm helfe, ein gutes Leben zu führen und dem Bösen abzusagen. Weitere Infos auch unter: www.ekbo.de (Internetseite der Landeskirche)
Kostet die Taufe Geld?
– Wie die anderen Kasualien (Konfirmation, Trauung, Beerdigung) kostet die Taufe kein Geld.
Wiedereintritt in die evangelische Kirche
Kann ich, wenn ich einmal ausgetreten bin, wieder in die evangelische Kirche eintreten?
– Jeder (einmal getaufte) Mensch kann zu jeder Zeit wieder in die Kirche eintreten. Ein Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Wenn Sie den Wunsch dazu haben, setzen Sie sich mit dem Pfarramt Ihrer Wahl in Verbindung.
Muss ich Kirchensteuer nachzahlen?
– Kirchensteuern werden erst ab dem Zeitpunkt des Wiedereintrittes bezahlt. Sie werden nicht nachbezahlt. Rentner zahlen (in der Regel) keine Kirchensteuer. Von ihnen wird einmal jährlich ein freiwilliges Kirchgeld erbeten.